Sie möchten zu Ihrer Veranstaltung ein Feuerwerk selbst zünden?
Wir bieten Ihnen ganzjährig ein umfangreiches Sortiment aus verschiedenen Feuerwerksarten:
Wir sind Ihnen gerne bei der Zusammenstellung Ihres individuell auf Ihre Veranstaltung, Budget und Platzverhältnisse angepassten Feuerwerk behilflich. Fragen Sie einfach unverbindlich an.
Für den Erwerb und für das spätere Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (Silvesterfeuerwerk ab 18 Jahren) durch Privatpersonen, benötigen Sie außerhalb von Silvester eine Ausnahmegenehmigung des zuständigen Ordnungsamtes des Veranstaltungsortes.
Bitte bringen Sie diese Genehmigung im Original bei Ihrem Einkauf der Feuerwerkskörper mit. Ein Verkauf ohne die Original-Genehmigung ist leider nicht möglich.
Falls Sie Hilfe bei der Beantragung benötigen, sprechen Sie uns einfach an.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Viele Städte und Gemeinden erteilen für das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 außerhalb von Silvester leider keine Ausnahmegenehmigungen.
Aus diesem Grund erhalten Sie bei uns auch genehmigungsfreie Feuerwerkskörper, für deren Kauf und Abbrand keine Ausnahmegenehmigung benötigt wird.
Hierbei handelt es sich um Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (Jugendfeuerwerk) und T1 (Bühnenpyrotechnik) mit sprühenden und leuchtenden Effekten.
Weiterhin bieten wir Ihnen genehmigungsfreie Feuerschriften für Hochzeiten, Heiratsanträge oder Geburtstage an.